Erwägungsgrund 4 32018D0219
Um das schweizerische EHS mit dem EHS der Union zu verknüpfen, ist es wesentlich, dass die Luftfahrt in das schweizerische EHS einbezogen wird. Derzeit fällt die Luftfahrt zwar noch nicht unter das schweizerische EHS, doch die Schweizerische Eidgenossenschaft arbeitet an Vorschriften über die Ausweitung ihres EHS auf die Luftfahrt. Das Abkommen sollte nicht in Kraft treten, bevor diese Vorschriften in Kraft sind und Anhang I Teil B des Abkommens dahin gehend geändert wurde, dass auf diese Vorschriften Bezug genommen wird —