Erwägungsgrund 2 32018D0219
Handelssysteme mit festen Emissionsobergrenzen („Cap-and-Trade“) sind Politikinstrumente zur kostenwirksamen Verringerung der Emissionen von Treibhausgasen (im Folgenden „THG“). Das Verknüpfen von Handelssystemen mit festen Emissionsobergrenzen wird voraussichtlich eine breiter angelegte CO2-Bepreisung ermöglichen sowie mehr Reduktionsmöglichkeiten schaffen und die Kosteneffizienz des Emissionshandels verbessern. Der Aufbau eines gut funktionierenden internationalen CO2-Marktes durch Bottom-up-Verknüpfung von Emissionshandelssystemen (im Folgenden „EHS“) ist ein langfristiges politisches Ziel der Union und der internationalen Staatengemeinschaft, vor allem als Mittel zur Verwirklichung klimapolitischer Ziele, auch im Rahmen des Pariser Klimaschutzübereinkommens.