Erwägungsgrund 22 32025R0041
Es ist möglich, nicht im Zollgebiet der Union ansässigen Personen eine Genehmigung für die vorübergehende Einfuhr und die vorübergehende Ausfuhr von Feuerwaffen, wesentlichen Komponenten, Munition, Schreckschuss- und Signalwaffen, deaktivierten Feuerwaffen oder Schalldämpfern für Ausstellungsveranstaltungen, zu Zwecken der Reparatur, für Jagd- oder Schießsportveranstaltungen oder für historische Nachstellungen zu erteilen. Informationen im Zusammenhang mit solchen Feuerwaffen oder sonstigen Gütern, die zur vorübergehenden Verwendung angemeldet werden, sollten eindeutig dargelegt sein, damit die Zollbehörden und anderen zuständigen Behörden die Bearbeitung effizient erledigen können und das Risiko, dass solche Feuerwaffen oder sonstige Güter illegal im Zollgebiet der Union verbleiben, begrenzt wird.