Erwägungsgrund 2 32018D0340
Gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe e jenes Beschlusses erlässt der Rat einen Beschluss oder eine Empfehlung, zur Festlegung der Liste der Projekte, die im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ) ausgearbeitet werden sollen und die sowohl die Unterstützung der Fähigkeitenentwicklung als auch die Bereitstellung im Rahmen ihrer Mittel und Fähigkeiten von substanzieller Unterstützung für Operationen und Missionen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik widerspiegeln.