Erwägungsgrund 5 32018D0340
Um Einheitlichkeit sicherzustellen, wird die Durchführung aller Projekte der SSZ auf der Grundlage der gemeinsamen Vorschriften für die Steuerung von Projekten, einschließlich gegebenenfalls unter anderem Vorschriften zur Rolle von Beobachtern, erfolgen, die gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f des Beschlusses (GASP) 2017/2315 zu erlassen sind, und welche die Mitgliedstaaten, die sich an einem bestimmten Projekt beteiligen, anpassen können, falls dies für das Projekt erforderlich ist.