Erwägungsgrund 4 32018D0340
Artikel 5 Absatz 2 Unterabsatz 2 des Beschlusses (GASP) 2017/2315 bestimmt, dass die Liste der Projektmitglieder jedes einzelnen Projekts dem Beschluss des Rates nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe e beigefügt wird.
Artikel 5 Absatz 2 Unterabsatz 2 des Beschlusses (GASP) 2017/2315 bestimmt, dass die Liste der Projektmitglieder jedes einzelnen Projekts dem Beschluss des Rates nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe e beigefügt wird.