Art. 7 Abs. 1 32023D0135BESCHLUSS (EU) 2023/135 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 30. Dezember 2022 über die Einzahlung von Kapital, die Übertragung von Währungsreserven und die Beiträge zu den Reserven und Rückstellungen der Europäischen Zentralbank durch die Hrvatska narodna banka (EZB/2022/51)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an den Adressaten wirksam.
Art. 2 32025D0451BESCHLUSS (EU) 2025/451 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 21. Februar 2025 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2024/461 zur Meldung durch die nationalen zuständigen Behörden an die Europäische Zentralbank von Informationen über die Vergütung, das geschlechtsspezifische Lohngefälle, gebilligte höhere Höchstwerte für das Verhältnis sowie über Personen mit hohem Einkommen zu Vergleichszwecken (EZB/2024/2) (EZB/2025/7)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam.
Art. 3 32019D0040BESCHLUSS (EU) 2019/2231 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 10. Dezember 2019 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2020 (EZB/2019/40)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam.
Art. 3 32020D1997Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam.
Art. 3 32021D2255Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam.