Art. 2 32017D0040BESCHLUSS (EU) 2017/2443 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 8. Dezember 2017 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2018 (EZB/2017/40)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Mitteilung an die Adressaten wirksam.
Art. 3 32020D1997Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam.
Art. 2 32025D0451BESCHLUSS (EU) 2025/451 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 21. Februar 2025 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2024/461 zur Meldung durch die nationalen zuständigen Behörden an die Europäische Zentralbank von Informationen über die Vergütung, das geschlechtsspezifische Lohngefälle, gebilligte höhere Höchstwerte für das Verhältnis sowie über Personen mit hohem Einkommen zu Vergleichszwecken (EZB/2024/2) (EZB/2025/7)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam.
Art. 2 32021D1944BESCHLUSS (EU) 2021/1944 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 2. November 2021 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2020/1997 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2021 (EZB/2021/48)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam.
Art. 2 32016D0043Dieser Beschluss wird am Tag seiner Mitteilung an die Adressaten wirksam.