Art. 2 32018D0035BESCHLUSS (EU) 2018/2049 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 12. Dezember 2018 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2019 (EZB/2018/35)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten in Kraft.
Art. 2 32017D0041BESCHLUSS (EU) 2017/2444 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 8. Dezember 2017 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/2332 über einen Verfahrensrahmen für die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen (EZB/2017/41)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Mitteilung an die Adressaten wirksam. Er gilt ab dem 1. Januar 2018.
Art. 24 Abs. 1 32020D0637Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam.
Art. 2 32025D0673BESCHLUSS (EU) 2025/673 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 24. März 2025 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2023/1681 über die Lieferung der aufsichtlichen Daten an die Europäische Zentralbank, die von den beaufsichtigen Unternehmen den nationalen zuständigen Behörden gemeldet werden (EZB/2023/18) (EZB/2025/10)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam.
Art. 3 32021D2255Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam.