Beschluss (EU) 2018/393 der Kommission vom 12. März 2018 zur Genehmigung, im Namen der Europäischen Union, der Änderung des Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko
Die Kommission hat dem Rat unmittelbar nach der betreffenden Sitzung des Gemischten Ausschusses ein Dokument übermittelt, in dem die Einzelheiten des geplanten Standpunkts der Union zu den vorgeschlagenen Änderungen dargelegt sind.
Erwägungsgrund 4 32018D0393
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