Erwägungsgrund 1 32018D0004
Durch das am 11. April 2014 unterzeichnete Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Erweiterungsübereinkommen von 2014“) wird Artikel 129 Absatz 1 des EWR-Abkommens geändert, um Kroatisch zu den im EWR-Abkommen aufgeführten Sprachen hinzuzufügen.