Erwägungsgrund 1 32018D0416
Das Lissabonner Abkommen über den Schutz der Ursprungsbezeichnungen und ihre internationale Registrierung von 1958 ist ein Vertrag, der von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verwaltet wird. Es steht den Vertragsparteien der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums offen. Dem Abkommen sind 28 Vertragsparteien beigetreten, darunter sieben Unionsmitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechische Republik, Frankreich, Italien, Ungarn, Portugal und Slowakei).