Erwägungsgrund 4 32018D0416
Gemäß Artikel 207 Absatz 3 und Artikel 218 Absatz 3 AEUV führt die Kommission die Verhandlungen für die Union in Bereichen der ausschließlichen Zuständigkeit der Union —
Gemäß Artikel 207 Absatz 3 und Artikel 218 Absatz 3 AEUV führt die Kommission die Verhandlungen für die Union in Bereichen der ausschließlichen Zuständigkeit der Union —