Beschluss (EU) 2018/467 des Rates vom 25. September 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und über die vorläufige Anwendung des Abkommens über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung der Libanesischen Republik an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA)
Gemäß Artikel 1 Absatz 2 des Beschlusses (EU) 2017/1324 wird Libanon vorbehaltlich des Abschlusses einer völkerrechtlichen Übereinkunft über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit mit der Union, in der die Modalitäten und Bedingungen seiner Beteiligung an der PRIMA festgelegt sind, zu einem teilnehmenden Land der PRIMA.
Erwägungsgrund 5 32018D0467
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