Art. 6 32015D1344BESCHLUSS (EU) 2015/1344 DER KOMMISSION vom 1. Oktober 2014 in der Beihilfesache SA.18857 (2012/C, ex 2011/NN) — Mutmaßliche staatliche Beihilfe für den Flughafens Västerås und Ryanair Ltd (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 6832) (Nur der schwedische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an das Königreich Schweden gerichtet.
Art. 3 32010D0418BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 17. Juni 2010 zur Festsetzung der finanziellen Beteiligung der Union an den im Rahmen der Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit in Spanien in den Jahren 2004 und 2005 entstandenen Kosten (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 3804) (Nur der spanische Text ist verbindlich) (2010/418/EU)
Dieser Beschluss ist an das Königreich Spanien gerichtet.
Art. 2 32021D1356BESCHLUSS (EU) 2021/1356 DER KOMMISSION vom 30. Juni 2021 zur Ermächtigung Schwedens, bestimmte in Artikel 2 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4608) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Dieser Beschluss ist an das Königreich Schweden gerichtet.
Art. 9 32018D0884BESCHLUSS (EU) 2018/884 DER KOMMISSION vom 16. Oktober 2017 über die Beihilfemaßnahme SA.32874 (2012/C) [ex SA.32874 (2011/NN)], die von Dänemark durchgeführt wurde (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 4461) (Nur der dänische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an das Königreich Dänemark gerichtet.
Art. 2 32018D0010BESCHLUSS (EU) 2018/10 DER KOMMISSION vom 20. Februar 2014 über die staatliche Beihilfe SA.18855 — C 5/08 (ex NN 58/07) — Dänemark über die Vereinbarungen zwischen dem Flughafen Aarhus und Ryanair von 1999 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2014) 871) (Nur der dänische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an das Königreich Dänemark gerichtet.
Art. 3 32018D1674BESCHLUSS (EU) 2018/1674 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2018 zur Änderung der Entscheidung 2003/17/EG des Rates hinsichtlich der Gleichstellung von Feldbesichtigungen von Futterpflanzen- und Getreidesaatgutvermehrungsbeständen in der Föderativen Republik Brasilien und der Gleichstellung von in der Föderativen Republik Brasilien erzeugtem Futterpflanzen- und Getreidesaatgut sowie hinsichtlich der Gleichstellung von Feldbesichtigungen von Getreide-, Gemüse-, Ölpflanzen- und Faserpflanzensaatgutvermehrungsbeständen in der Republik Moldau und von in der Republik Moldau erzeugtem Getreide-, Gemüse-, Ölpflanzen- und Faserpflanzensaatgut
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.