Beschluss (EU) 2025/62 der Kommission vom 23. Oktober 2024 zu den durch Schweden gewährten staatlichen Beihilfen SA.56908 (2023/C) (ex 2020/N) — Verlängerung und Änderung der Regelung für als Kraftstoff genutztes Biogas in Schweden und SA.56125 (2023/C) (ex 2020/N) — Verlängerung und Änderung der Regelung SA.49893 (2018/N) — Steuerbefreiung für nicht auf Nahrungsmitteln basierendes Biogas und Biopropan zur Wärmeerzeugung (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 7313) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an das Königreich Schweden gerichtet.
Art. 2 32025D0062
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