Art. 8 32018D0479BESCHLUSS (EU) 2018/479 DER KOMMISSION vom 20. März 2018 über die Regelung für langfristige Beihilfen Schwedens zugunsten der Landwirtschaft in den nördlichen Gebieten (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 1622) (Nur der schwedische Text ist verbindlich)
Dieser Beschluss ist an das Königreich Schweden gerichtet.
Art. 2 32022D2423BESCHLUSS (EU) 2022/2423 DER KOMMISSION vom 5. Dezember 2022 über die Kohärenz des gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates von Schweden vorgelegten überarbeiteten Leistungsplanentwurfs mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den dritten Bezugszeitraum (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 8716) (Nur der schwedische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an das Königreich Schweden gerichtet.
Art. 2 32021D1356BESCHLUSS (EU) 2021/1356 DER KOMMISSION vom 30. Juni 2021 zur Ermächtigung Schwedens, bestimmte in Artikel 2 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4608) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Dieser Beschluss ist an das Königreich Schweden gerichtet.
Art. 6 32015D1344BESCHLUSS (EU) 2015/1344 DER KOMMISSION vom 1. Oktober 2014 in der Beihilfesache SA.18857 (2012/C, ex 2011/NN) — Mutmaßliche staatliche Beihilfe für den Flughafens Västerås und Ryanair Ltd (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 6832) (Nur der schwedische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an das Königreich Schweden gerichtet.
Art. 3 32010D0418BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 17. Juni 2010 zur Festsetzung der finanziellen Beteiligung der Union an den im Rahmen der Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit in Spanien in den Jahren 2004 und 2005 entstandenen Kosten (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 3804) (Nur der spanische Text ist verbindlich) (2010/418/EU)
Dieser Beschluss ist an das Königreich Spanien gerichtet.
Art. 7 32022D0459BESCHLUSS (EU) 2022/459 DER KOMMISSION vom 10. September 2021 über die von Dänemark und Schweden durchgeführten Staatlichen Beihilfen SA.49668 (2019/C) (ex 2017/FC) und SA.53403 (2019/C) (ex 2017/FC) zugunsten von PostNord AB und Post Danmark A/S (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 6568) (Nur der dänische und der schwedische Text sind verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an das Königreich Schweden und an das Königreich Dänemark gerichtet.