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Die Beihilfe sollte jährlich auf der Grundlage der tatsächlichen Anzahl beihilfefähiger Produktionsfaktoren gezahlt werden. Gleichwohl sollte es Schweden gestattet werden, die Beihilfe für Kuhmilch, Legehennen und Mastschweine sowie für den Transport von Kuhmilch in monatlichen Raten zu zahlen. Der Beihilfe für Kuhmilch liegt die tatsächliche Erzeugung zugrunde, um deren Kontinuität sicherzustellen.
Die Beihilfe wird jährlich gezahlt, mit Ausnahme der Beihilfe für Kuhmilch, für den Transport von Kuhmilch, Legehennen und Mastschweine, für die die Beihilfe in…
Bei Kuhmilch sollte es erlaubt sein, Beihilfen je Kilogramm Milch zu zahlen, um den Anreiz für eine effiziente Produktion aufrechtzuerhalten.
Die Beihilfe sollte jährlich unter Beachtung der in diesem Beschluss festgelegten Gesamtgrenzen auf der Grundlage von Produktionsfaktoren (Großvieheinheiten und…
Die Beihilfe für Kuhmilch kann in monatlichen Raten auf der Grundlage der tatsächlichen Produktionszahlen gewährt werden.
Um die Beihilferegelung für die nördlichen Gebiete zu vereinfachen und Schweden Flexibilität bei der Gewährung der Beihilfe für verschiedene Produktionssektoren…
Um regelmäßige Zahlungen über das gesamte Kalenderjahr leisten zu können, sollte es Finnland gestattet werden, die Beihilfen für ein bestimmtes Jahr als…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.