Beschluss (EU) 2021/2312 der Kommission vom 7. Dezember 2021 über die Regelung für langfristige einzelstaatliche Beihilfen zugunsten der Landwirtschaft in den nördlichen Gebieten Finnlands (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 8773) (Nur der finnische und der schwedische Text sind verbindlich)
Durch die langfristige einzelstaatliche Beihilfe gemäß Artikel 142 der Beitrittsakte soll gewährleistet werden, dass in den von der Kommission festgelegten nördlichen Regionen auch weiterhin landwirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt werden.
Erwägungsgrund 3 32021D2312Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen