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Auf der Grundlage von Daten aus dem Jahre 2017 und unter Berücksichtigung der Fünfjahresberichte gemäß Artikel 143 Absatz 2 der Beitrittsakte sollte der jährliche Beihilfehöchstbetrag auf 422,92 Mio. SEK, berechnet als Durchschnitt über einen Zeitraum von fünf Jahren, d. h. vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2022, festgesetzt werden.
Nach Artikel 142 der Beitrittsakte sollte der Gesamtbetrag der gewährten Beihilfe ausreichen, um die landwirtschaftliche Aktivität in den nördlichen Gebieten…
Der Gesamtbetrag der gewährten Beihilfe darf nicht mehr als 422,92 Mio. SEK je Kalenderjahr betragen. Die jährlichen Höchstbeträge gelten als jährliche…
Höchstzulässige durchschnittliche jährliche Beihilfe für einen Zeitraum von fünf Jahren vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2022(in Mio. SEK) Jährliche…
Nach Artikel 142 der Beitrittsakte sollte der Gesamtbetrag der gewährten Beihilfe ausreichen, um die landwirtschaftliche Tätigkeit in den nördlichen Gebieten…
Auf der Grundlage der Informationen über die Beihilferegelung gemäß Artikel 4 und unter Berücksichtigung des nationalen und europäischen Kontexts der…
Nach den bisherigen Erfahrungen der Kommission mit der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1535/2007 sollten der Beihilfehöchstbetrag, den ein einziges…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.