Gesetze
Gesetz wird geladen …
Auf der Grundlage von Daten aus dem Zeitraum von 1993 bis Ende April 2022 sollte der jährliche Beihilfehöchstbetrag daher auf 473,75 Mio. SEK festgesetzt werden, berechnet als Durchschnitt über einen Zeitraum von sechs Jahren, d. h. vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2028.
Auf der Grundlage von Daten aus dem Jahre 2017 und unter Berücksichtigung der Fünfjahresberichte gemäß Artikel 143 Absatz 2 der Beitrittsakte sollte der…
Der Gesamtbetrag der gewährten Beihilfe darf nicht mehr als 473,75 Mio. SEK je Kalenderjahr betragen. Die jährlichen Höchstbeträge gelten als jährliche…
Der Gesamtbetrag der gewährten Beihilfe darf nicht mehr als 422,92 Mio. SEK je Kalenderjahr betragen. Die jährlichen Höchstbeträge gelten als jährliche…
Nach Artikel 142 der Beitrittsakte sollte der Gesamtbetrag der gewährten Beihilfe ausreichen, um die landwirtschaftliche Aktivität in den nördlichen Gebieten…
Höchstzulässige durchschnittliche jährliche Beihilfe für einen Zeitraum von sechs Jahren vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2028 (Mio. SEK) Jährliche…
Nach den bisherigen Erfahrungen der Kommission mit der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1535/2007 sollten der Beihilfehöchstbetrag, den ein einziges…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.