Erwägungsgrund 5 32018D0517
Verankert ist das Recht auf Rückzug aus der EU in Artikel 50 Absatz 1 des EUV, wonach jeder Mitgliedstaat im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen kann, aus der Union auszutreten.
Verankert ist das Recht auf Rückzug aus der EU in Artikel 50 Absatz 1 des EUV, wonach jeder Mitgliedstaat im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen kann, aus der Union auszutreten.