Erwägungsgrund 6 32018D0517
Die Europäische Kommission bedauert die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, aus der Europäischen Union auszutreten, wie dies Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission, Martin Schulz, Präsident des Europäischen Parlaments, Donald Tusk, Präsident des Europäischen Rates, und Mark Rutte, Inhaber des Vorsitzes des Rates der Europäischen Union, am 24. Juni 2016 gemeinsam geäußert haben; doch für einen EU-Rechtsakt, der die internen Beschlussfassungsprozesse eines Mitgliedstaats im Zusammenhang mit dessen Austrittsschreiben gemäß Artikel 50 EUV betrifft, gibt es in den Verträgen keine Rechtsgrundlage.