Erwägungsgrund 7 32018D0517
Deshalb liegt die geplante Bürgerinitiative „British friends — stay with us in EU“ eindeutig außerhalb des Rahmens, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt der Union zur Umsetzung der Verträge im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung in Verbindung mit Artikel 2 Nummer 1 vorzulegen.