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Die Überkompensation im Zeitraum vom 1. September 2005 bis zum 30. Juni 2011, die sich auf 894 956 888,88 PLN beläuft und die Polen Autostrada Wielkopolska infolge der Gesetzesänderung gezahlt hat, stellt eine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags dar.
Die staatliche Beihilfe, die Polen zugunsten von PCC in Höhe von maximal 95 981 681 PLN (23 028 787 EUR) (abgezinster Wert) gewährt hat, ist im Sinne von…
Die folgenden Maßnahmen Polens zugunsten von Przewozy Regionalne sp. z o.o. („PR“) stellen eine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des…
1. Bei den Kapitalzuführungen, die die Flughafengesellschaft Gdynia-Kosakowo zwischen dem 28. August 2007 und dem 17. Juni 2013 erhalten hat, handelt es sich um…
Die von Polen angemeldete staatliche Beihilfe zugunsten von LG Energy Solution Wrocław sp. z o.o. in Höhe von maximal 362 194 962 PLN (zu Preisen von 2017) mit…
3. Polen stellt mit dem Tag der Bekanntgabe dieses Beschlusses alle ausstehenden Zahlungen für die in Artikel 2 Absatz 2 genannte Beihilfe ein.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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