Art. 2 32018D0556
Die in Artikel 1 genannte staatliche Beihilfe ist rechtswidrig, da sie unter Verletzung der Anmeldepflicht und des Durchführungsverbots nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags gewährt wurde.
Die in Artikel 1 genannte staatliche Beihilfe ist rechtswidrig, da sie unter Verletzung der Anmeldepflicht und des Durchführungsverbots nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags gewährt wurde.