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Die folgenden Maßnahmen Polens zugunsten von Przewozy Regionalne sp. z o.o. („PR“) stellen eine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar:
Kapitalbeteiligung der IDA am 30. September 2015 (die angemeldete Umstrukturierungsbeihilfe, Maßnahme 1)
Deckung der in der Vergangenheit entstandenen Verluste, gezahlt im Zeitraum 2006-2008 im Rahmen der laufenden Umstrukturierung von PR (Maßnahme 2)
Umstrukturierung der Schulden 2004-2009 (Maßnahme 3)
Stundung von Verbindlichkeiten 2009-2014 (Maßnahme 4)
Ausbildungs-, Einstellungs- und De-minimis- Beihilfen gewährt im Zeitraum 2006 bis 2015, die den Schwellenwert für De-minimis-Beihilfen im Zeitraum 2009 bis 2011 überschritten haben (Maßnahme 5)
Die im Umstrukturierungsplan vom 23. Juni 2015 enthaltenen Maßnahmen und der damit verbundene Zusagenkatalog stellen keine neuen staatlichen Beihilfen dar.
Die in Absatz 1 genannte staatliche Beihilfe ist auf der Grundlage des Umstrukturierungsplans und der im Anhang dargelegten Verpflichtungszusagen nach Artikel…
Polen stellt alle noch ausstehenden Beihilfezahlungen aus der in Artikel 1 genannten Maßnahme mit Wirkung vom Zeitpunkt der Annahme dieses Beschlusses ein.
Bis zum 31. Dezember 2010 werden der BAWAG-PSK keine anderen Beihilfen als Beihilfen gemäß Artikel 87 Absatz 2 EG-Vertrag, Beihilfen im Rahmen von durch die…
Die Art und Weise, mit der die National Railway Infrastructure Company vor November 2011 45 Mio. BGN Schulden der BDZ Holding EAD SA, BDZ Passenger EOOD und BDZ…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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