Erwägungsgrund 1 32018D0559
Mit der Annahme des Beschlusses (EU, Euratom) 2017/46 ist es nötig, dass die Kommission die Durchführungsbestimmungen zu dem aufgehobenen Beschluss C(2006) 3602 der Kommission über die Sicherheit der von der Kommission verwendeten Kommunikations- und Informationssysteme überprüft, auf den neuesten Stand bringt und konsolidiert.