Beschluss (EU, Euratom) 2018/559 der Kommission vom 6. April 2018 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zu Artikel 6 des Beschlusses (EU, Euratom) 2017/46 über die Sicherheit von Kommunikations- und Informationssystemen in der Europäischen Kommission
Die Durchführungsbestimmungen zu dem Beschluss C(2006) 3602 sollten daher aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 3 32018D0559Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen