Erwägungsgrund 12 32017D0046Der Beschluss C(2006) 3602 der Kommission sollte daher aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 10 32006R0336Die Verordnung (EG) Nr. 3051/95 sollte daher aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 12 32016D1859BESCHLUSS (EU) 2016/1859 DES RATES vom 13. Oktober 2016 über einen Dreigliedrigen Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung und zur Aufhebung des Beschlusses 2003/174/EG
Der Beschluss 2003/174/EG sollte daher aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 5 32010D0299BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 21. Mai 2010 zur Aufhebung des Beschlusses 2002/627/EG zur Einrichtung der Gruppe Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Text von Bedeutung für den EWR) (2010/299/EU)
Der Beschluss 2002/627/EG sollte daher aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 8 32008D0210BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Albanien und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/54/EG (2008/210/EG)
Der Beschluss 2006/54/EG sollte daher aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 9 32008D0212BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/57/EG (2008/212/EG)
Der Beschluss 2006/57/EG sollte daher aufgehoben werden —