Art. 10 32018D0559
Die Bestimmungen dieses Beschlusses werden, soweit erforderlich, in Normen und/oder Leitlinien, die in Einklang mit dem Beschluss (EU, Euratom) 2017/46 und dem Beschluss C(2017)7428 zu erlassen sind, im Einzelnen festgelegt. Diese Durchführungsbestimmungen und der Beschluss (EU, Euratom) 2017/46 werden in IT-Sicherheitsnormen und -Leitlinien, die sich auf spezifische Sicherheitsbereiche beziehen, gemäß ISO 27001:2013 Anhang A näher beschrieben. Diese Normen und Leitlinien beruhen auf branchenüblichen bewährten Praktiken und werden entsprechend der IT-Umgebung der Kommission ausgewählt.
Erforderlichenfalls werden Normen nach ISO 27001:2013 Anhang A in den folgenden Bereichen entwickelt:
Organisation der Informationssicherheit;
Personalsicherheit;
Verwaltung der Werte;
Zugangssteuerung;
Kryptographie;
physische und umgebungsbezogene Sicherheit;
Betriebssicherheit;
Kommunikationssicherheit;
Anschaffung, Entwicklung und Instandhalten von Systemen;
Lieferantenbeziehungen;
Handhabung von Informationssicherheitsvorfällen;
Informationssicherheitsaspekte beim Business Continuity Management;
Compliance.
Die Annahme der in den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels genannten Normen erfordert die vorherige Zustimmung des ISSB.
Die Durchführungsbestimmungen zum Beschluss C(2006) 3602, die mit dem Geltungsbereich des vorliegenden Beschlusses zusammenhängen, werden hiermit aufgehoben.
Die gemäß Beschluss C(2006) 3602 vom 16. August 2006 angenommenen Normen und Leitlinien bleiben, soweit sie den vorliegenden Durchführungsbestimmungen nicht widersprechen, in Kraft, bis sie durch Normen oder Leitlinien aufgehoben oder ersetzt werden, die nach Artikel 13 des Beschlusses (EU, Euratom) 2017/46 anzunehmen sind.