Erwägungsgrund 2 32018D0655
Am 26. Februar 2018 hat der Rat Schlussfolgerungen angenommen, in denen er die anhaltenden weit verbreiteten und systematischen schweren Menschenrechtsverletzungen durch die Streit- und Sicherheitskräfte von Myanmar/Birma verurteilt und an die Regierung von Myanmar/Birma und die Sicherheitskräfte appelliert hat, dafür zu sorgen, dass in den Bundesstaaten Rakhine, Kachin und Shan Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit und Rechenschaftspflicht herrschen. In den Schlussfolgerungen hat der Rat die Bedeutung des bestehenden Embargos für Waffen und Ausrüstungen, die zur internen Repression verwendet werden können, bekräftigt und sich für eine Verlängerung der diesbezüglichen restriktiven Maßnahmen ausgesprochen. Ferner forderte er, konkrete Optionen für die Verstärkung des bestehenden Embargos und Vorschläge für gezielte restriktive Maßnahmen gegen hochrangige Militärs der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) zu unterbreiten, die für schwere und systematische Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind.