Beschluss (EU) 2018/751 des Rates vom 14. Mai 2018 über den im Namen der Europäischen Union in dem gemäß dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits eingesetzten Stabilitäts- und Assoziationsrat zum Übergang zur zweiten Phase der Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits nach Artikel 5 Absatz 3 des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Die erste Phase begann am 1. April 2004, dem Tag des Inkrafttretens des Abkommens.
Erwägungsgrund 3 32018D0751
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