Beschluss (EU) 2018/751 des Rates vom 14. Mai 2018 über den im Namen der Europäischen Union in dem gemäß dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits eingesetzten Stabilitäts- und Assoziationsrat zum Übergang zur zweiten Phase der Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits nach Artikel 5 Absatz 3 des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Die Parteien sind entschlossen, die mit dem Übergang zur zweiten Phase der Assoziation verbundenen Verpflichtungen zu erfüllen.
Erwägungsgrund 5 32018D0751
Erwägungsgrund 5 32018D0751Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen