Erwägungsgrund 6 32018D0853Die Richtlinie 91/692/EWG sollte daher aufgehoben werden.
Art. 4 32003L0091RICHTLINIE 2003/91/EG DER KOMMISSION vom 6. Oktober 2003 mit Durchführungsbestimmungen zu Artikel 7 der Richtlinie 2002/55/EG des Rates hinsichtlich der Merkmale, auf welche sich die Prüfungen mindestens zu erstrecken haben, und der Mindestanforderungen für die Prüfung bestimmter Sorten von Gemüsearten (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 72/168/EWG der Kommission wird aufgehoben.
Art. 28 32006L0066Die Richtlinie 91/157/EWG wird mit Wirkung vom 26. September 2008 aufgehoben. Verweise auf die Richtlinie 91/157/EWG gelten als Verweise auf die vorliegende…