Erwägungsgrund 1 32018D0890
Gemäß dem Beschluss (EU) 2015/1914 des Rates wurde das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus (im Folgenden „Zusatzprotokoll“) am 22. Oktober 2015 vorbehaltlich seines Abschlusses unterzeichnet.