Erwägungsgrund 1 32018D0929
Gemäß dem Beschluss (EU) 2018/404 des Rates wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit für den Zeitraum von 2014 bis 2020 (im Folgenden „Abkommen“) am 15. März 2018, vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt, unterzeichnet.