Beschluss (EU) 2018/929 des Rates vom 25. Juni 2018 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit für den Zeitraum von 2014 bis 2020
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 6 32018D0929
Erwägungsgrund 6 32018D0929Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen