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Bei der Anwendung von Artikel 14 Absatz 2 EUV sind folgende Grundsätze zu beachten: — Bei der Zuweisung von Sitzen im Europäischen Parlament sind die im EUV für jeden Mitgliedstaat festgesetzten Mindest- und Höchstzahlen uneingeschränkt auszuschöpfen, damit die Größe der jeweiligen Bevölkerung der Mitgliedstaaten so genau wie möglich widergespiegelt wird. — Der Begriff der „degressiven Proportionalität“ ist wie folgt zu definieren: Das Verhältnis zwischen der Bevölkerung und der Zahl von Sitzen jedes Mitgliedstaats muss vor Auf- oder Abrunden auf ganze Zahlen in Abhängigkeit von seiner jeweiligen Bevölkerung variieren, sodass jedes Mitglied des Europäischen Parlaments aus einem bevölkerungsreicheren Mitgliedstaat mehr Bürger vertritt als jedes Mitglied des Europäischen Parlaments aus einem bevölkerungsärmeren Mitgliedstaat, und umgekehrt, dass je bevölkerungsreicher ein Mitgliedstaat ist, desto höher sein Anspruch auf eine große Zahl von Sitzen im Europäischen Parlament ist. — Die Zuweisung der Sitze im Europäischen Parlament muss den demografischen Entwicklungen in den Mitgliedstaaten Rechnung tragen.
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