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Die Zahl der in jedem Mitgliedstaat gewählten Vertreter im Europäischen Parlament für die Wahlperiode 2019-2024 wird wie folgt festgesetzt: Belgien 21 Bulgarien 17 Tschechische Republik 21 Dänemark 14 Deutschland 96 Estland 7 Irland 13 Griechenland 21 Spanien 59 Frankreich 79 Kroatien 12 Italien 76 Zypern 6 Lettland 8 Litauen 11 Luxemburg 6 Ungarn 21 Malta 6 Niederlande 29 Österreich 19 Polen 52 Portugal 21 Rumänien 33 Slowenien 8 Slowakei 14 Finnland 14 Schweden 21
Sollte jedoch das Vereinigte Königreich zu Beginn der Wahlperiode 2019-2024 noch zu den Mitgliedstaaten der Union zählen, richtet sich die Zahl der Vertreter im Europäischen Parlament je Mitgliedstaat, die ihr Mandat antreten, nach Artikel 3 des Beschlusses 2013/312/EU des Europäischen Rates , bis der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union rechtswirksam wird. Sobald der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union rechtswirksam ist, richtet sich die Zahl der Vertreter der einzelnen Mitgliedstaaten im Europäischen Parlament nach Absatz 1 des vorliegenden Artikels. Alle Vertreter im Europäischen Parlament, die die zusätzlichen Sitze einnehmen, die sich aus der Differenz der nach Unterabsatz 1 und 2 zugewiesenen Anzahl von Sitzen ergeben, treten ihr Mandat im Europäischen Parlament zum gleichen Zeitpunkt an.
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