Erwägungsgrund 2 32013D0312
Artikel 19 Absatz 1 der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Kroatien und die Anpassungen des Vertrags über die Europäische Union, des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft wird zum Ende der Wahlperiode 2009-2014 außer Kraft treten.