Erwägungsgrund 1 32018D0947
Die Beziehungen zwischen der Europäischen Union (die „Union“) und der Ukraine entwickeln sich weiterhin innerhalb der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) und der Östlichen Partnerschaft. Ein Assoziierungsabkommen zwischen der Union und der Ukraine (das „Assoziierungsabkommen“), welches eine vertiefte und umfassende Freihandelszone umfasst, ist am 1. September 2017 in Kraft getreten.