Art. 2 32018D0943BESCHLUSS (GASP) 2018/943 DES RATES vom 29. Juni 2018 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Juli 2018.
Art. 2 32018D0942BESCHLUSS (GASP) 2018/942 DES RATES vom 29. Juni 2018 zur Änderung des Beschlusses 2013/354/GASP über die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Juli 2018.
Art. 4 32023D0994BESCHLUSS (GASP) 2023/994 DES RATES vom 22. Mai 2023 über die Folgen der Mitteilung Dänemarks an die übrigen Mitgliedstaaten, dass es keinen Gebrauch mehr von Artikel 5 des Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks machen will, zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2021/509 zur Einrichtung einer Europäischen Friedensfazilität und des Beschlusses 2014/401/GASP über das Satellitenzentrum der Europäischen Union
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Juli 2022.
Art. 3 32022D0997BESCHLUSS (EU) 2022/997 DES RATES vom 7. April 2022 über den im Namen der Europäischen Union auf der zehnten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe hinsichtlich des Vorschlags zur Änderung der Anlage A jenes Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32021D1009BESCHLUSS (GASP) 2021/1009 DES RATES vom 18. Juni 2021 zur Änderung des Beschlusses 2013/233/GASP über die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Juli 2021.