Erwägungsgrund 3 32022D0997
Gemäß Artikel 8 des Übereinkommens kann die Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens Chemikalien in die Anlagen A, B und/oder C des Übereinkommens aufnehmen und Kontrollmaßnahmen zu diesen Chemikalien festlegen.
Gemäß Artikel 8 des Übereinkommens kann die Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens Chemikalien in die Anlagen A, B und/oder C des Übereinkommens aufnehmen und Kontrollmaßnahmen zu diesen Chemikalien festlegen.