Erwägungsgrund 4 32023D0994
Nach Artikel 7 des Protokolls Nr. 22 wendet Dänemark seit dem 1. Juli 2022 sämtliche einschlägigen Maßnahmen, die bis dahin in Kraft getreten sind, in vollem Umfang an und ist hinsichtlich der Ausarbeitung, Annahme und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben, in derselben Position wie die übrigen Mitgliedstaaten. Seit demselben Zeitpunkt ist Dänemark sowohl hinsichtlich seines Beitrags zur Finanzierung operativer Ausgaben, die als Folge solcher Maßnahmen anfallen, als auch hinsichtlich der Bereitstellung militärischer Fähigkeiten für die Union in derselben Position wie die übrigen Mitgliedstaaten.