Erwägungsgrund 3 32019D0010
Der Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühr für 2019 sollte berechnet werden als Summe aus a) den geschätzten jährlichen Kosten für Aufsichtsaufgaben in 2019 auf der Grundlage des genehmigten Haushalts für 2019, wobei die Entwicklungen der zu erwartenden geschätzten jährlichen Kosten der EZB Berücksichtigung finden, die bekannt waren als dieser Beschluss erlassen wurde, und b) dem Überschuss oder Defizit aus 2018.