Art. 2 Abs. 2 Buchst. a 32021D0490BESCHLUSS (EU) 2021/490 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 12. März 2021 über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2020 (EZB/2021/8)
bedeutende beaufsichtigte Unternehmen und bedeutende beaufsichtigte Gruppen: 476 526 421 EUR,
Art. 2 Abs. 2 Buchst. b 32025D0507BESCHLUSS (EU) 2025/507 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 7. März 2025 über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2024 (EZB/2025/8)
weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen und weniger bedeutende beaufsichtigte Gruppen: 29 195 937 EUR.
Art. 2 Abs. 2 Buchst. b 32022D0514BESCHLUSS (EU) 2022/514 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 1. März 2022 über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2021 (EZB/2022/7)
weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen und weniger bedeutende beaufsichtigte Gruppen: 31 377 783 EUR.
Anhang II 32019D0010Aufteilung des Gesamtbetrags der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2019
(EUR) bedeutende beaufsichtigte Unternehmen und bedeutende beaufsichtigte Gruppen weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen und weniger bedeutende…
Art. 2 Abs. 2 Buchst. a 32023D0656BESCHLUSS (EU) 2023/656 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 28. Februar 2023 über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2022 (EZB/2023/2)
bedeutende beaufsichtigte Unternehmen und bedeutende beaufsichtigte Gruppen: 566 725 313 EUR;