Erwägungsgrund 1 32019D1086
Nach der Entschließung mit Satzungscharakter Nr. (93) 28 des Europarates zu Teilabkommen und erweiterten Abkommen können Nichtmitgliedstaaten des Europarates und internationale Organisationen bei Teilabkommen und erweiterten Abkommen wie der Vereinbarung über die Einsetzung der Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO) Beobachterstatus erhalten.