Erwägungsgrund 4 32019D1086
Die Erlangung des Beobachterstatus hat Rechtswirkungen, die auf Folgendes beschränkt sind: Beobachter sind berechtigt, an den Sitzungen der GRECO-Gruppe teilzunehmen und Zugang zu allen erörterten Dokumenten zu erhalten; Beobachter haben kein Stimmrecht, werden keiner Evaluierung unterzogen, vertreten keine förmlichen Standpunkte in Evaluierungsprozessen und nehmen nicht an Evaluierungsmissionen teil. Von Beobachtern wird kein finanzieller Beitrag gefordert.