Art. 2 32025D1060BESCHLUSS (EU) 2025/1060 DER KOMMISSION vom 19. Mai 2025 über die Kohärenz der Leistungsziele im gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates von Malta vorgelegten Leistungsplanentwurf mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den vierten Bezugszeitraum des Leistungssystems und der Gebührenregelung für den einheitlichen europäischen Luftraum (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 2922) (Nur der englische und der maltesische Text sind verbindlich)
Dieser Beschluss ist an die Republik Malta gerichtet.
Art. 3 32015D1025BESCHLUSS (EU) 2015/1025 DES RATES vom 19. Juni 2015 zur Aufhebung des Beschlusses 2013/319/EU über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Malta
Dieser Beschluss ist an Malta gerichtet.
Art. 2 32022D2425BESCHLUSS (EU) 2022/2425 DER KOMMISSION vom 5. Dezember 2022 über die Kohärenz des gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates von Malta vorgelegten überarbeiteten Leistungsplanentwurfs mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den dritten Bezugszeitraum (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 8743) (Nur der englische und maltesische Text sind verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Republik Malta gerichtet.
Art. 5 32016D0414BESCHLUSS (EU) 2016/414 DES RATES vom 10. März 2016 zur Ermächtigung der Republik Österreich, das Haager Übereinkommen vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen im Interesse der Europäischen Union zu unterzeichnen und zu ratifizieren, und zur Ermächtigung Maltas, ihm im Interesse der Europäischen Union beizutreten
Dieser Beschluss ist an Malta und die Republik Österreich gerichtet.
Art. 3 32015D1091BESCHLUSS (EU) 2015/1091 DER KOMMISSION vom 9. Juli 2014 über die Massnahmen Lettlands SA.34191 (2012/C) (ex 2012/NN) (ex 2012/CP) zugunsten von A/S Air Baltic Corporation (airBaltic) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 4552) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Republik Lettland gerichtet.